IgFS – Interessengemeinschaft
Fahrzeugrestauratoren Schweiz

Birwinkerstr. 2
8572 Berg
martin.sinzig@igfs.ch

Mitglied werden

Aktivmitglieder

Aktivmitglieder werden zu allen Aktivitäten der IgFS eingeladen. Ein Wechsel in eine andere Mitgliederkategorie kann mit dem Formular «Mutation der Mitgliedschaft» beim Vorstand beantragt werden.

Firmen

Firmen müssen im Handelsregister eingetragen und/oder bei der AHV bzw. gleichwertigen Sozialleistungserbringern angemeldet sein. Die entsprechenden Bestätigungen sind mit dem Aufnahmegesuch einzureichen.

Einzelpersonen

Einzelpersonen müssen eine Bestätigung über die haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit mit dem Aufnahmegesuch einreichen und entsprechende Erfahrungen in der Restaurierungsbranche nachweisen.

Bildungspartner

Keine weiteren Bestimmungen

Verein Absolventen Fahrzeugrestaurator (AFR)

Die AFR-Mitglieder sind berechtigt an Workshops oder ähnlichen Veranstaltung zu vergünstigten Preisen teilzunehmen. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlug ist auf maximal zwei Personen beschränkt. Der AFR überweist der IgFS eine Jahresgebühr entsprechend der Anzahl AFR-Mitglieder zum Zeitpunkt der AFR-Mitgliederversammlung.

Passivmitglieder

Eine Teilnahme an den Aktivitäten der IgFS erfolgt durch Einladung. Ein Wechsel in eine andere Mitgliederkategorie kann mit dem Formular «Mutation der IgFS- Mitgliedschaft» beim Sekretariat beantragt werden.

Fördernde Mitglieder

Beispiele gemäss Statuten IgFS Artikel 6, Ziff. 2:

  • Gruppierungen, welche in einer anverwandten Branche tätig sind und der IgFS Nutzen bringen können.
  • Firmen und Werkzeuglieferanten, welche in der Zulieferbranche tätig sind.

Freunde der IgFS

Beispiele von Gegenleistungen gemäss Statuten IgFS Artikel 6, Ziff. 3, Bst b):

  • Sponsoring der Werbeplattform auf der IgFS-Homepage
  • Sponsoring von Werbebanner für Veranstaltungen
  • Sponsoring von Informationsanlässen und Präsentationen zu Anliegen der IgFS bei Veranstaltungen im entsprechenden Rahmen.

Unter Sponsoring versteht die IgFS die Förderung von Einzelpersonen, einer Personengruppe, Organisationen oder Veranstaltungen, durch eine Einzelperson, eine Organisation oder ein kommerziell orientiertes Unternehmen, in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen, mit der Erwartung, eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten.

Personengesellschaften und Einzelunternehmungen, Verbände und Organisationen aus der Fahrzeugbranche, welche die IgFS ideell und/oder finanziell unterstützen können:

  • AGVS, carrosserie suisse u.a.m
  • Automobilfabrikanten, Importeure u.a.m.
  • Swiss Historic Vehicle Federation, Oldtimerverbände, Stiftungen u.a.m.

Ehrenmitglieder

Keine weiteren Bestimmungen

Werde ein Teil der IgFS

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